Ausgabe der Erlaubnisscheine 2021

Ausgabe der Erlaubnisscheine 2021

Die Ausgabe der Erlaubnisscheine für 2021 erfolgt aus aktuellem Anlass ausschließlich per Post.

Wie funktioniert’s?

Schicken Sie uns Ihren Erlaubnisschein 2020 zusammen mit einem frankierten und adressierten Rückumschlag (95 ct) an unsere Vereinsadresse :  Rüsternweg 189, 90441 Nürnberg, oder werfen die Papiere mit Rückkuvert in unseren Vereinsbriefkasten.

Nach erfolgter Bezahlung (Lastschrift/Überweisung) erhalten Sie Ihre neuen Angelpapiere.

Ohne frankierten Rückumschlag erfolgt kein Versand.

Bitte denken Sie auch daran, uns Änderungen Ihrer Anschrift, Ihrer Bankverbindung oder Ihrer E-Mail-Adresse rechtzeitig mitzuteilen.

Rücklastschrift:

Versäumen Sie, uns die Änderung Ihrer Bankverbindung mitzuteilen, berechnet uns die Bank eine Rücklastschriftgebühr wegen falscher Kontonummer von bis zu 10 €. Diese müssen wir an Sie weiterberechnen.

Ist Ihr Konto nicht ausreichend gedeckt, erfolgt ebenfalls eine Rücklastschrift mit entsprechender Gebühr.

Falls Sie Probleme haben Ihren Beitrag Anfang Januar zu begleichen, sprechen Sie uns bitte bis spätesten 15.12.2020 an. Wir finden sicherlich eine Lösung.

Rückgabe der Erlaubnisscheine 2020

Wir sind verpflichtet dem Verband unsere Fänge zu melden. Deshalb ist der Rücklauf der Erlaubnisscheine 2020 sehr wichtig. Ohne Abgabe des alten Erlaubnisscheins erfolgt keine Ausgabe des Scheins für 2021.

Passive Mitglieder:

Auch für passive Mitglieder gibt es einen Erlaubnisschein. Dieser Schein berechtigt das passive Mitglied, Tageskarten bei den bekannten Ausgabestellen zu erwerben.

Geschäftsstelle:

Sobald sich die Corona-Lage entspannt und persönliche Termine wieder möglich sind, werden die Termine der Schatzmeister bekannt gegeben.